Der Schutzvertrag

Der Adoptions- und Schutzvertrag schützt, wie der Name schon sagt, die Interessen des vermittelten Tieres und dient auch Ihnen zur Dokumentation (z.B. über bereits durchgeführte Impfungen, das Alter des Tieres etc.).

Er wird vor Anreise/Übergabe des Tieres geschlossen und von beiden Parteien unterschrieben. Sie erhalten selbstverständlich eine eigene Ausfertigung.

Hinweis zu § 1 Abs. 1 (Eigentumsvorbehalt)

Dass das Eigentum an dem Tier beim Verein verbleibt, wird oft als irritierend empfunden. Wer die Verantwortung für ein Tier übernehmen möchte, möchte sein Tier ja schließlich »ganz und gar«.

Deshalb hierzu ein paar erklärende Worte: Auch der Eigentumsvorbehalt dient in erster Linie dem Schutz des Tieres. Lebensumstände können sich ändern. Deshalb möchte Pfotenrettung grenzenlos jedem seiner vermittelten Schützlinge eine Art Versicherung für das ganze Leben sein.

Wenn der Halter in Not gerät, bleiben wir für das Tier da. Stellen Sie sich vor, Ihnen stößt etwas zu und evtl. kümmert sich keiner um Ihr Tier ... Ein schlimmer Gedanke, wenn man nur das Beste für seinen vierbeinigen Freund möchte.

Manchmal werden wir gefragt, ob wir jemandem das vermittelte Tier dann einfach so wieder wegnehmen können. Diese Angst ist natürlich völlig unbegründet. Zum einen können wir dies nicht, ohne dass Umstände eintreten, die das Wohl des Tieres gefährden. Und außerdem: Warum sollten wir? Was hätten wir also davon, ein Tier aus seinem Umfeld zu reißen und uns ein neues Sorgenkind zu schaffen?

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