Die Schutzgebühr

Dass wir – wie auch andere gemeinnützige Tierschutzvereine – bei der Abgabe eines Tieres eine Schutzgebühr verlangen, ist für manch einen nicht sofort verständlich. Schließlich tut man ja etwas Gutes, wenn man ein herrenloses Tier aufnimmt, das in einem Tierheim oder bei einer Pflegestelle laufend Kosten verursachen würde ... oder?

Im Folgenden wollen wir Ihnen drei Argumente für eine Schutzgebühr näherbringen:

Die Schutzgebühr schützt das vermittelte Tier

»Was nichts kostet, taugt auch nichts« ... kommt Ihnen dieser Spruch bekannt vor? Leider ist es so, dass Tiere oft unbedacht angeschafft werden, weil das Kätzchen vom Bauernhof zu verschenken war oder der Hund vom Nachbarn gerade süße Welpen hatte.
Beim ersten Tierarztbesuch kommen dann manchmal die langen Gesichter. – Impfungen, Kastration oder die Behandlung von Krankheiten und Verletzungen gehen schnell einmal ins Geld. Im schlimmsten Fall wird das Tier erst gar nicht dem Tierarzt vorgestellt. Krankheit, Schmerzen und Tod werden in Kauf genommen oder das Tier wird schnellstmöglich abgeschoben, ausgesetzt, in andere Hände gegeben. Man bekommt ja wieder gratis ein »gesundes neues«. Manche dieser armen Geschöpfe landen dann letztendlich bei uns, die dann versuchen, mit unseren bescheidenen Mitteln zu helfen.

Die Schutzgebühr dient also u.a. dazu, dem Tier einen Wert zu verleihen, dem neuen Halter von Anfang an bewusst zu machen, dass ein Tier auch etwas kostet.

Wir meinen: Bereitet schon das Aufbringen der Schutzgebühr Schwierigkeiten, ist dringend zu überdenken, ob die Anschaffung eines Haustieres überhaupt finanzierbar und sinnvoll ist.

Die Schutzgebühr spart Ihnen Geld

Das klingt erst einmal abwegig, aber holen Sie gerne einmal eine Auskunft vom Tierarzt ein, wie sich die Kosten für die Grundversorgung bei Anschaffung eines Tieres gestalten. Egal ob Welpe oder Katzenkind: Allgemeine Untersuchung, Impfungen, Chip, Kastration und Bluttests werden Sie sicher in Summe nicht für weniger bekommen als Sie an uns als Schutzgebühr entrichten. Allein die Kosten für die Kastration eines Tieres kann die Höhe der Schutzgebühr bereits übersteigen.

Die Schutzgebühr ist für die Handlungsfähigkeit des Vereins unverzichtbar

Lassen Sie sich noch einmal kurz durch den Kopf gehen, welche Kosten wir pro vermitteltem Tier tragen müssen (zu den Tierarztkosten kommen meist noch die erheblichen Transport-/Flugkosten hinzu, in der Regel müssen wir eine Übernahmegebühr entrichten, wenn wir Tiere aus ausländischen Tierheimen vermitteln, denn auch diese müssen ihre Kosten decken).
Überlegen Sie bitte im zweiten Schritt, wie vielen Tieren wir überhaupt noch helfen könnten, wenn wir diese Kosten rein aus Spendengeldern aufbringen müssten. Man könnte sie fast an einer Hand abzählen ...


Deshalb: Bitte haben Sie Verständnis, dass wir die Schutzgebühr dringend brauchen, damit wir weiterhin in der Lage sind, möglichst vielen Tieren ein artgerechtes Leben zu ermöglichen.

Die Schutzgebühr ist per Überweisung auf unser Bankkonto zu entrichten (Barzahlungen können aus organisatorischen Gründen nicht entgegen genommen werden.)

Sobald die Schutzgebühr eingegangen ist, wird das gewünschte Tier von uns fest reserviert, ggf. ein Flug gebucht bzw. die Übergabe geplant.

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